US-Gesellschaft gründen
Corporate & Transactions mit US-Anwälten in München
Wer in den USA eine Gesellschaft gründet, trifft mit der Rechtsform und dem Bundesstaat zwei Grundsatzentscheidungen zugleich: Inc. oder LLC, Delaware oder ein anderer Bundesstaat. Beide Weichenstellungen wirken sich unmittelbar auf Haftung, Besteuerung und die Fähigkeit aus, US-Investoren an Bord zu holen.
Wir beraten deutsche Unternehmen bei der gesellschaftsrechtlichen Vorbereitung und Umsetzung ihres US-Engagements. Die Beratung erfolgt durch unsere US-Anwälte in München – bei Bedarf gemeinsam mit unseren Kollegen in New York, Boston und San Francisco.
Herausforderungen
US-Gesellschaftsrecht ist Sache der einzelnen Bundesstaaten: Rechtsform und Bundesstaat entscheiden über Haftung, Steuerlast und Investorenfähigkeit. Wer das ohne US-Rechtsberatung entscheidet, legt sich oft auf eine Struktur fest, die sich später nur mit Aufwand ändern lässt.
US-Investoren und Käufer erwarten US-übliche Dokumentation – Term Sheets, Reps and Warranties, ein Closing nach US-Standard. Deutsche Vertragsmuster passen darauf nicht und verzögern die Verhandlung.
Lösungen
Wir wählen Rechtsform und Bundesstaat anhand Ihres Geschäftsmodells und Ihrer Investorenpläne – nicht nach Schema, sondern nach dem, was für Ihr Vorhaben trägt.
Verträge, Term Sheets und Closing-Unterlagen gestalten wir unmittelbar nach US-Standard. Wo nötig, ziehen wir unsere Kollegen in New York, Boston oder San Francisco hinzu – verantwortlich bleiben wir.
Sprechen wir über Ihr US-Vorhaben.
Ob Gründung einer US-Gesellschaft, Beteiligung oder Transaktion: Im Erstgespräch klären wir, welche Struktur zu Ihrem Vorhaben passt und welche Schritte in welcher Reihenfolge anstehen. Sie sprechen dabei direkt mit unseren US-Anwälten in München – und wo es der Fall erfordert, ziehen wir unsere Kollegen in New York, Boston oder San Francisco hinzu.
Unsere Leistungen
Vier Bausteine für Ihre gesellschaftsrechtliche Struktur in den USA – von der ersten Rechtsform-Entscheidung über Beteiligungen und Finanzierungsrunden bis zur M&A-Transaktion. Alle vier folgen demselben Prinzip: Strukturen und Verträge, die im US-Recht tragen und mit Ihrer deutschen Struktur zusammenpassen.
US-Gesellschaftsgründung – Inc. oder LLC
Bei der Gründung einer US-Gesellschaft steht zunächst die Wahl zwischen Inc. und LLC: Eine Inc. eignet sich für Gesellschaften mit mehreren Investorenrunden und einer klassischen Aktienstruktur, eine LLC bietet mehr Flexibilität bei Gewinnverteilung und Besteuerung, ohne die Formalitäten einer Aktiengesellschaft. Dazu kommt die Wahl des Bundesstaats: Delaware bietet ein etabliertes, planbares Gesellschaftsrecht, ist aber nicht für jedes Vorhaben automatisch richtig – wer operativ in einem anderen Bundesstaat tätig ist, kommt dort häufig um eine Foreign Qualification nicht herum.
Wir begleiten die Gründung von der Rechtsform- und Standortentscheidung bis zur laufenden Gesellschaft: Bylaws oder Operating Agreement, Gesellschafterstruktur und die Abstimmung mit Ihrer deutschen Struktur gestalten wir aus einer Hand. So entsteht eine US-Gesellschaft, die von Anfang an zu Ihrem Geschäftsmodell passt.
Beteiligungen & Joint Ventures
Der Erwerb oder die Ausgabe von Anteilen an einer US-Gesellschaft verlangt ein Shareholder Agreement, das Stimmrechte, Informationsrechte und die Zusammenarbeit der Gesellschafter regelt. Bei Kapitalerhöhungen oder neuen Investorenrunden entscheidet ein Verwässerungsschutz darüber, wie sich Ihr Anteil bei künftigen Finanzierungen entwickelt – eine Frage, die vor der Unterschrift geklärt sein sollte, nicht danach. Bei Joint Ventures kommt die Aufteilung von Entscheidungsrechten und Gewinnen zwischen den Partnern hinzu, die sich häufig von deutschen Gesellschafterregelungen unterscheidet.
Ebenso wichtig sind klare Exit-Regeln: Vorkaufsrechte, Mitverkaufsrechte und die Bewertung der Anteile im Trennungsfall bestimmen, wie ein späterer Ausstieg abläuft. Wir gestalten Beteiligungs- und Joint-Venture-Verträge, die diese Fragen von Anfang an regeln, und stimmen sie mit Ihrer deutschen Konzernstruktur ab.
M&A-Transaktionen
Der Kauf oder Verkauf eines US-Unternehmens beginnt mit einem Letter of Intent, der die wesentlichen Eckpunkte der Transaktion festhält, bevor die eigentliche Due Diligence startet. In dieser Prüfphase werden rechtliche, finanzielle und operative Risiken offengelegt – das Ergebnis fließt unmittelbar in den Kaufvertrag und die darin vereinbarten Reps and Warranties ein, welche die Haftung nach Closing zwischen den Parteien verteilen.
Wir begleiten Transaktionen von der Due Diligence über die Vertragsverhandlung bis zur Closing-Mechanik: Kaufpreisanpassung, Freigabebedingungen und die Übertragung der Anteile oder Vermögenswerte. Dabei behalten wir die Besonderheiten des US-Marktes im Blick, ohne die Anbindung an Ihre deutsche Struktur aus den Augen zu verlieren.
Venture Capital & Finanzierungsrunden
In frühen Finanzierungsrunden kommen häufig SAFE- oder Convertible-Note-Verträge zum Einsatz, die eine Bewertung der Gesellschaft zunächst offenlassen und erst bei der nächsten Runde in Anteile umwandeln. Ab der Series A folgen US-Investoren meist dem NVCA-Standard – einem Bündel aus Term Sheet, Investment Agreement und Gesellschaftervereinbarungen, das in den USA breit anerkannt ist und Verhandlungen beschleunigt, weil beide Seiten die Struktur kennen.
Wir begleiten Gründungsteams ebenso wie Investoren durch diese Finanzierungsrunden und verhandeln Bewertung, Kontrollrechte und Liquidationspräferenzen aus beiden Perspektiven. So entsteht eine Struktur, die für die nächste Runde tragfähig bleibt und Gründer- wie Investoreninteressen gleichermaßen abbildet.
Häufige Fragen
Delaware bietet ein etabliertes, planbares Gesellschaftsrecht, ist aber nicht für jedes Vorhaben automatisch die richtige Wahl – das hängt von Ihrem operativen Standort und Ihren Investorenplanen ab.
Beide Formen unterscheiden sich in Haftung, Besteuerung und Flexibilität; welche Form passt, hängt von Ihrem Geschäftsmodell und Ihren geplanten Investorenrunden ab.
Nicht zwingend; ob eine eigene Gesellschaft sinnvoll ist oder eine andere Struktur ausreicht, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.