{"id":3356,"date":"2025-08-08T09:13:40","date_gmt":"2025-08-08T07:13:40","guid":{"rendered":"https:\/\/tautz-law.com\/?p=3356"},"modified":"2025-08-08T14:48:34","modified_gmt":"2025-08-08T12:48:34","slug":"impact-of-royalty-payments-on-customs-duties-when-importing-goods-into-the-usa","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pearlcohen.de\/en_us\/auswirkungen-von-lizenzzahlungen-auf-abzufuehrende-zoelle-beim-import-von-guetern-in-die-usa\/","title":{"rendered":"Impact of royalty payments on customs duties payable when importing goods into the USA"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"3356\" class=\"elementor elementor-3356\" data-elementor-settings=\"{&quot;ha_cmc_init_switcher&quot;:&quot;no&quot;}\" data-elementor-post-type=\"post\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b56ac7e e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"b56ac7e\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;_ha_eqh_enable&quot;:false}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-10b4c6b elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"10b4c6b\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h1>Auswirkungen von Lizenzzahlungen auf abzuf\u00fchrende Z\u00f6lle beim Import von G\u00fctern in die USA<\/h1><div>\u00a0<\/div><div>\u00a0<\/div><h3>Z\u00f6lle auf EU-Importe in die USA ab 07. August 2025<\/h3><p><strong>Zusammenfassung:<\/strong> Ab dem 07. August 2025 sind Z\u00f6lle (engl. tariffs or duties) in H\u00f6he von 15% beim Import auf Waren aus der Europ\u00e4ische Union in die USA zu entrichten. Die Bezugsgr\u00f6\u00dfe zur Bestimmung der H\u00f6he der konkret abzuf\u00fchrenden Zollzahlung ist der Zollwert (engl. customs values) der importierten Waren. Gehen mit dem Warenimport zu leistende Lizenzzahlungen (engl. license fees and royalties) einher, k\u00f6nnen diese den Zollwert und damit die zu entrichtenden Z\u00f6lle signifikant erh\u00f6hen. Eine Pr\u00fcfung von Lizenzvertr\u00e4gen unter diesem Gesichtspunkt und deren etwaige Anpassung kann daher ratsam und lohnend sein.<\/p><section><h3>1. Hintergrund<\/h3><p>Zum 07. August 2025 sind Z\u00f6lle beim Import von Waren in die USA f\u00fcr fast 70 Staaten in Kraft getreten. Die Zolls\u00e4tze liegen zwischen 10% und 50%. F\u00fcr die meisten Waren aus der Europ\u00e4ische Union gilt ein Zollsatz von 15%, wobei sich die US-Regierung eine Erh\u00f6hung auf 35% vorbeh\u00e4lt, falls die Europ\u00e4ische Union weniger US-Energie (750 Milliarden Dollar) abnehmen und\/oder weniger Investitionen (600 Milliarden Dollar) in den USA t\u00e4tigt als vereinbart.<\/p><\/section><section><h3>2. Wann und von wem sind die Z\u00f6lle zu entrichten?<\/h3><p>Der Importeuer, also das importierende US-Unternehmen, schuldet die Zahlung der Z\u00f6lle beim Import der Waren. Die Z\u00f6lle werden an der US-Grenze von der Zoll- und Grenzschutzbeh\u00f6rde (U.S. Customs and Border Protection) erhoben.<\/p><\/section><section><h3>3. Wie berechnet sich die H\u00f6he der Z\u00f6lle?<\/h3><p>Die H\u00f6he des konkret zu bezahlenden Zolls richtet sich, abgesehen von Ausnahmef\u00e4llen, in denen Z\u00f6lle nach St\u00fcckzahl oder Menge erhoben werden, nach dem Zollwert der einzuf\u00fchrenden Waren (sog. Ad Valorem Z\u00f6lle).<\/p><p>Dabei bestehen verschiedene Methoden zum Bestimmen des Zollwerts, wobei die \u201etransaction-value-method\u201c das bevorzugt anzuwendende Verfahren ist. Im Allgemeinen ist nur davon abzuweichen, wenn der \u201etransaction-value\u201c nicht bestimmbar ist oder wenn es sich bei den Unternehmen um verbundene (Konzern-) Unternehmen handelt und nicht gezeigt werden kann, dass der \u201etransaction value\u201c geeignet ist. Auf diese Sonderf\u00e4lle wird im Weiteren nicht eingegangen.<\/p><p>Die Rechtsgrundlage f\u00fcr die \u201etransaction-value-method\u201c kann in 19 U.S.C. \u00a71401a gefunden werden. Gem\u00e4\u00df 19 USC \u00a71401a(b)(1) bestimmt sich der \u201etransaction value\u201c wie folgt (Unterstreichung hinzugef\u00fcgt):<\/p><blockquote><p>\u201c(1) The transaction value of imported merchandise is the price actually paid or payable for the merchandise when sold for exportation to the United States, plus amounts equal to<br \/>[\u2026]<br \/>(D) any royalty or license fee related to the imported merchandise that the buyer is required to pay, directly or indirectly, as a condition of the sale of the imported merchandise for exportation to the United States; and<br \/>[\u2026]\u201d<\/p><\/blockquote><p>Dies bedeutet, dass jede Lizenzzahlung des importierenden US-Unternehmens nach der \u201etransaction method\u201c den Zollwert und damit die zu leistende Zollzahlung erh\u00f6ht, wenn die Lizenzzahlung als Bedingung f\u00fcr den Verkauf der importierten Waren f\u00fcr den Export in die Vereinigten Staaten gilt.<\/p><\/section><section><h3>4. Wann gilt die Lizenzzahlung als Bedingung f\u00fcr den Verkauf der importierten Waren f\u00fcr den Export in die Vereinigten Staaten?<\/h3><p>Die entscheidende Frage ist nun, unter welchen Umst\u00e4nden die Bedingung des 19 USC \u00a71401a(b)(1)(D) erf\u00fcllt ist, also unter welchen Voraussetzungen die Lizenzzahlung als Bedingung f\u00fcr den Verkauf der importierten Waren f\u00fcr den Export in die Vereinigten Staaten gilt.<\/p><p>Im Allgemeinen gilt die sog. \u201eGenerra Presumption\u201c. Es handelt sich dabei um eine widerlegbare Vermutung (engl. rebuttable presumption), wonach alle Zahlungen, die ein K\u00e4ufer an einen Verk\u00e4ufer oder eine mit dem Verk\u00e4ufer verbundene Partei leistet, Teil des tats\u00e4chlich gezahlten oder zu zahlenden Preises f\u00fcr die importierte Ware sind. (Generra Sportswear Co. gegen USA, 8 CAFC 132 (1990)) Die Beweislast daf\u00fcr, dass Zahlungen nicht mit den importierten Waren in Zusammenhang stehen, liegt beim Importeur. (Moss Mfg. Co. gegen Vereinigte Staaten, 896 F. 2d 535, 539 (Fed. Cir. 1990))<\/p><p>Mit anderen Worten, wenn ein Zusammenhang zwischen einer Zahlung des importierenden US-Unternehmens an das verkaufende ausl\u00e4ndische Unternehmen mit dem Warenimport besteht, erh\u00f6ht diese Zahlung in der Praxis in den meisten F\u00e4llen den Zollwert des Warenimports und damit die H\u00f6he des abzuf\u00fchrenden Zolls.<\/p><p>Zu beachten ist jedoch, dass Lizenzzahlungen selbst dann den Zollwert erh\u00f6hen k\u00f6nnen, wenn diese nicht direkt oder indirekt dem Verk\u00e4ufer zuflie\u00dfen.<\/p><p>Im Allgemeinen erh\u00f6hen Lizenzzahlungen den Zollwert, wenn folgende drei Bedingungen erf\u00fcllt sind (s. General Notice, Dutiability of Royalty Payments, Vol. 27, No. 6 Cust. B. &amp; Dec. at 1 (February 10, 1993) (&#8222;Hasbro II ruling&#8220;)):<\/p><ol><li>Die importierte Ware wurde unter Patentschutz hergestellt (kann z. B. erf\u00fcllt sein, wenn patentierte Technologie im Herstellungsprozess eingesetzt wird).<\/li><li>Die Herstellung oder der Verkauf der importierten Ware war mit der Zahlung von Lizenzgeb\u00fchren verbunden (kann z. B. der Fall sein, wenn die Lizenzvereinbarung einen Nexus zwischen den Lizenzgeb\u00fchren und der Herstellung der Waren herstellt).<\/li><li>Der Importeur h\u00e4tte das Produkt nicht ohne Zahlung der Geb\u00fchr kaufen k\u00f6nnen.<\/li><\/ol><div>\u00a0<\/div><p>Ob und inwiefern die obigen drei Punkte erf\u00fcllt sind, kann sich unter anderem aus den jeweiligen Lizenzvertr\u00e4gen bzw. den darin gew\u00e4hlten Formulierungen und festgeschriebenen Bedingungen ergeben. Zu derartigen Fragestellungen ergingen im Laufe der Zeit zahlreiche Entscheidungen. Die sehr differenzierte Rechtsprechung bzw. Auslegung der drei Bedingungen l\u00e4sst jedoch erkennen, dass allgemeine Aussagen zum Vorliegen oder Nicht-Vorliegen dieser Bedingungen nicht m\u00f6glich sind. Es ist hier also eine Einzelfallpr\u00fcfung vorzunehmen.<\/p><\/section><section><h3>5. Welche Pflichten treffen den Importeur?<\/h3><p>Grunds\u00e4tzlich ist das importierende Unternehmen dazu verpflichtet, den US-Zollbeh\u00f6rden die ben\u00f6tigten Informationen zur Bestimmung des abzuf\u00fchrenden Zolls bereitzustellen. Das US-Unternehmen muss dabei mit \u201eangemessener Sorgfalt\u201c handeln. Verst\u00f6\u00dft das importierende Unternehmen dagegen, so ist mit empfindlichen Strafen zu rechnen, selbst wenn der Versto\u00df unabsichtlich erfolgt ist. Stellt ein importierendes Unternehmen einen eigenen Versto\u00df erst nachtr\u00e4glich fest, so kann dieses den Versto\u00df auf freiwilliger Basis den US-Zollbeh\u00f6rden melden (sog. \u201cprior disclosure\u201d) und damit das Risiko von Strafzahlungen reduzieren.<\/p><\/section><section><h3>6. Fazit<\/h3><p>Ob und in welcher H\u00f6he Lizenzzahlungen den Zollwert und damit die H\u00f6he des abzuf\u00fchrenden Zolls f\u00fcr in die USA einzuf\u00fchrende Waren beeinflussen, h\u00e4ngt stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Die sich wandelnde Zolllandschaft birgt damit f\u00fcr Unternehmen nicht nur Risiken, sondern kann bei geschickter Gestaltung von Lizenzvertr\u00e4gen unter Umst\u00e4nden auch zu einer Reduzierung der Zollbelastung im Vergleich zu Mitbewerbern f\u00fchren und damit einen Wettbewerbsvorteil mit sich bringen.<\/p><\/section><p>Bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf zu diesem Thema steht Ihnen Herr Schuhmacher, Attorney-at-Law (D.C.), mit seinem Expertenteam bei Tautz &amp; Schuhmacher Law gerne zur Verf\u00fcgung.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auswirkungen von Lizenzzahlungen auf abzuf\u00fchrende Z\u00f6lle beim Import von G\u00fctern in die USA \u00a0\u00a0 Z\u00f6lle auf EU-Importe in die USA ab 07. August 2025 Zusammenfassung: Ab dem 07. 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