SaaS-Verträge nach US-Recht

US-Recht für Softwareunternehmen mit US-Anwälten in München

Ihr SaaS-Produkt gewinnt Kunden in den USA, ein US-Partner soll Ihre Software vertreiben, oder ein US-Unternehmen möchte Ihren Code lizenzieren – und Ihr bestehender Vertrag ist auf deutsche Kunden zugeschnitten. Für deutsche Softwareunternehmen mit US-Ambitionen wird die Vertragsgrundlage damit oft zur ersten echten Hürde in den Vereinigten Staaten.

Wir beraten deutsche Softwareunternehmen bei der vertraglichen und rechtlichen Vorbereitung ihres US-Geschäfts. Die Beratung erfolgt durch unsere US-Anwälte in München – bei Bedarf gemeinsam mit unseren Kollegen in New York, Boston und San Francisco.

Herausforderungen

US-Kunden und US-Partner erwarten Vertragsstrukturen, die von deutschen AGB-Standards abweichen – bei Haftungsbegrenzung, Kündigungsfristen und Service Level Agreements. Wer einen deutschen Vertrag unverändert in die USA überträgt, geht Risiken ein, die sich oft erst im Streitfall zeigen.

Dazu kommen US-Datenschutzrecht auf Bundesstaatenebene und Open-Source-Lizenzketten, die US-Investoren in der Due-Diligence genau prüfen – oft ohne dass Gründer darauf vorbereitet sind.

Lösungen

Wir gestalten SaaS-Verträge, Service Level Agreements und Haftungsklauseln so, dass sie in den USA tragfähig sind – und in Deutschland weiterhin funktionieren.

US-Datenschutzrecht und Open-Source-Lizenzketten ordnen wir für Ihr Produkt konkret ein, bevor Investoren oder Kunden nachfragen. So gehen Sie in Verhandlungen und Due-Diligence-Prüfungen vorbereitet.

Sprechen wir über Ihre US-Verträge.

Ob SaaS-Vertrag, Lizenzmodell oder Vertriebsstruktur: Im Erstgespräch klären wir, welche Vertragsgrundlage Ihr Softwareprodukt für den US-Markt braucht und wo Nachbesserungsbedarf besteht. Sie sprechen dabei direkt mit unseren US-Anwälten in München – und wo es der Fall erfordert, ziehen wir unsere Kollegen in New York, Boston oder San Francisco hinzu.

Unsere Leistungen

Vier Bausteine für die rechtliche Grundlage Ihres US-Geschäfts – von SaaS- und Lizenzverträgen über US-Datenschutzrecht und Open-Source-Absicherung bis zum Aufbau Ihrer Vertriebsstruktur. Alle vier folgen demselben Prinzip: Verträge und Strukturen, die im US-Recht tragen und Ihr Geschäftsmodell nicht ausbremsen.

SaaS- und Lizenzverträge nach US-Recht gestalten

US-Kunden und US-Partner erwarten Vertragsstrukturen, die von deutschen AGB-Standards deutlich abweichen: eigene Service Level Agreements mit klar bezifferten Verfügbarkeitsgarantien, weitreichende Haftungsbegrenzungen und Kündigungsfristen, die nach US-Praxis kürzer und einseitiger ausfallen als im deutschen Recht üblich. Auch die Lizenzstruktur selbst – Subscription, Usage-based Pricing oder ein Reseller-Modell – wirkt sich unmittelbar auf die vertragliche Ausgestaltung aus, denn jedes Modell verteilt Risiken und Zahlungspflichten anders.

Wir gestalten und prüfen SaaS- und Lizenzverträge so, dass sie in den USA tragfähig sind und zugleich mit Ihrer bestehenden deutschen Vertragsgrundlage zusammenpassen. Service Level Agreements, Haftungsklauseln und Kündigungsregelungen stimmen wir auf Ihr konkretes Lizenzmodell ab – ob Direktvertrieb, Subscription oder Reseller-Geschäft.

US-Datenschutzrecht und CCPA einordnen

Ein einheitliches US-Bundesdatenschutzrecht gibt es nicht: Datenschutz ist in den USA weitgehend Sache der einzelnen Bundesstaaten, mit eigenen State Privacy Laws und eigenen Bußgeldregimen. Am bekanntesten ist der California Consumer Privacy Act (CCPA), der Unternehmen mit kalifornischen Nutzern eigene Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsrechte auferlegt – unabhängig davon, ob das Unternehmen selbst einen US-Sitz hat. Für SaaS-Anbieter mit deutschen DSGVO-Prozessen bedeutet das: Die europäische Compliance-Struktur deckt die US-Anforderungen nicht automatisch ab.

Wir ordnen ein, welche US-Datenschutzpflichten für Ihr Produkt und Ihre Nutzerbasis greifen, und zeigen, an welchen Stellen Ihre DSGVO-Prozesse ergänzt werden müssen. So entsteht eine Datenschutzstruktur, die in Kalifornien und anderen Bundesstaaten trägt, ohne Ihre europäische Compliance doppelt aufzubauen.

Open-Source-Lizenzketten und IP-Fragen klären

Viele Softwareprodukte bauen auf Open-Source-Komponenten auf, deren Lizenzbedingungen in den USA anders ausgelegt und durchgesetzt werden als in Deutschland – bei Copyleft-Lizenzen wie der GPL ebenso wie bei permissiven Lizenzen. Wer in Verhandlungen mit US-Kunden oder US-Investoren geht, muss damit rechnen, dass die Lizenzkette im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung genau nachvollzogen wird – bis zur einzelnen Komponente.

Wir unterstützen bei der Prüfung Ihrer Open-Source-Lizenzketten und ordnen ein, wo Nachbesserungsbedarf besteht, bevor eine Investoren- oder Kunden-Due-Diligence beginnt. So gehen Sie in diese Prüfung vorbereitet, statt Fragen erst im laufenden Verfahren zu beantworten.

Vertriebsstrukturen in den USA aufbauen

Direktvertrieb, Reseller und Systemintegratoren sind die gängigen Vertriebsformen für Software in den USA – und jede bringt eigene Vertragsanforderungen mit sich: Provisionsregelungen und Exklusivität beim Reseller, Haftungs- und Supportfragen beim Systemintegrator, abweichende Kündigungs- und Wettbewerbsklauseln je nach Vertriebsform. Ein Vertrag, der für den Direktvertrieb passt, überträgt sich nicht automatisch auf ein Reseller- oder Partnermodell.

Wir begleiten den Aufbau Ihrer US-Vertriebsstruktur rechtlich, von der ersten Partnervereinbarung bis zur laufenden Betreuung, und passen jede Vereinbarung an die jeweilige Vertriebsform an.

Häufige Fragen

Nicht zwingend, aber die zentralen Klauseln – Service Level Agreement, Haftungsbegrenzung, Kündigungsfristen – müssen an die US-Erwartungen angepasst werden. Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag und zeigen, an welchen Stellen eine Anpassung notwendig ist. So bleibt der Vertrag in Deutschland gültig und wird zugleich für US-Kunden tragfähig.

Das hängt davon ab, ob Ihr Produkt Nutzer in Kalifornien erreicht und bestimmte Schwellenwerte überschreitet – ein US-Sitz ist dafür keine Voraussetzung. Wir ordnen anhand Ihrer Nutzerbasis ein, ob und in welchem Umfang die CCPA oder andere State Privacy Laws greifen.

In der Regel im Rahmen einer technischen und rechtlichen Due-Diligence, bei der die Lizenzkette bis zur einzelnen Komponente nachvollzogen wird. Ungeklärte Lizenzfragen können den Abschluss einer Finanzierungsrunde verzögern. Wir unterstützen dabei, diese Prüfung vorzubereiten, bevor sie beginnt.