Branchen

Jede Branche bringt eigene rechtliche Fragen in die USA mit – von der Exportkontrolle bis zur Produkthaftung. Wir kennen die Themen, die in Ihrer Branche entscheidend sind, und beraten mit US-Anwälten in München.

Technologie

Sie planen den Markteintritt in die USA, verhandeln einen Vertrag mit einem US-Kunden oder sprechen mit einem US-Investor? Deutsche Technologieunternehmen stehen dabei vor Fragen zu IP-Schutz, Datenschutz-Schnittstellen und US-Vertragsrecht, die sich vom deutschen Rahmen deutlich unterscheiden.

Wir begleiten Sie von der rechtlichen Struktur des Markteintritts über die Verhandlung von US-Verträgen bis zum Schutz Ihrer Technologie und Ihrer Daten im US-Markt.

Software

SaaS-Verträge nach US-Recht, Lizenzmodelle für den US-Markt, Open-Source-Fragen, Haftungsklauseln beim US-Vertrieb: Software- und SaaS-Anbieter brauchen Verträge, die in den USA halten – nicht nur in Deutschland.

Wir gestalten und prüfen Ihre SaaS- und Lizenzverträge, klären Open-Source-Lizenzketten und begrenzen Haftungsrisiken beim Aufbau Ihrer US-Vertriebsstruktur.

Rüstung & Verteidigung

Europäische Verteidigungsinvestitionen bringen deutsche Zulieferer und Systemhäuser näher an den US-Markt heran – als Vertragspartner amerikanischer Behörden, als Teil von Lieferketten mit US-Primes oder als Ziel von US-Beteiligungen.

Wir beraten zu Government Contracting mit US-Behörden, zur ITAR- und EAR-Exportkontrolle, zu CFIUS-Prüfungen bei Beteiligungen und zu Teaming Agreements mit US-Primes.

Medizintechnik

Ihr Medizinprodukt soll in den USA vertrieben werden, ein amerikanischer Distributor steht bereit, oder es gibt erste Anfragen aus dem US-Markt – und damit stellt sich die Frage nach Verträgen, Haftung und der Schnittstelle zur FDA-Regulatorik.

Wir gestalten Distributionsverträge mit US-Partnern, ordnen die US-Produkthaftung ein und begleiten die IP-Strategie für Ihr Medizinprodukt – die FDA-Zulassung selbst bleibt Aufgabe spezialisierter Regulatory-Berater.

Industrie & Maschinenbau

Eine Maschine geht in die USA, ein amerikanischer Händler soll Ihre Anlagen vertreiben, oder Sie planen einen eigenen Standort in den USA – für viele deutsche Industrie- und Maschinenbauunternehmen gehört der US-Markt längst zum Alltag.

Wir ordnen Export und Zölle rechtlich ein, begrenzen die US-Produkthaftung, gestalten Vertriebs- und Händlerverträge und passen Ihre Gewährleistung an das US-Recht an.

Sprechen wir über Ihr US-Vorhaben.

Ob Markteintritt, Vertrag, Gesellschaftsgründung oder Streitfall: Im Erstgespräch klären wir, wo Ihr Vorhaben rechtlich steht und welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind. Sie sprechen dabei direkt mit unseren US-Anwälten in München – und wo es der Fall erfordert, ziehen wir unsere Kollegen in New York, Boston oder San Francisco hinzu.