Pearl Cohen Germany
Münchener Büro von Pearl Cohen
Wir sind eine U.S. Anwaltskanzlei – mit deutschsprachigen U.S. Attorneys-at-Law vor Ort in Deutschland. Wir beraten europäische Unternehmen, Kanzleien und staatliche Institutionen unmittelbar im U.S.-Recht: präzise, effizient und ohne Umwege.
Wir sind kein Vertriebsbüro einer U.S.-Kanzlei. Unsere Attorneys aus dem Münchner Büro beraten Sie direkt im U.S.-Recht. Falls im Einzelfall nötig können nach vorheriger Absprache mit dem Mandanten weitere Experten von einem unserer U.S.-Standorte unterstützend hinzugezogen werden.
Unser Schwerpunkt liegt im geistigen Eigentum sowie in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen mit U.S.-Bezug. Wir vertreten europäische Mandanten, die in den USA Ansprüche durchsetzen oder sich gegen Klagen verteidigen. Gleichzeitig unterstützen wir bei komplexen rechtlichen Fragestellungen sowie bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen nach U.S. Recht.
Mit rund 200 Anwälten weltweit bieten wir die notwendige Tiefe und Schlagkraft für anspruchsvolle Mandate. Unser Münchner Büro ist dabei Ihre zentrale Anlaufstelle für europäische Mandanten: direkt vor Ort zu europäischen Geschäftszeiten erreichbar und mit konsequentem Blick auf Ergebnisse und Kosteneffizienz.
Transparenz, Kosteneffizienz und Verlässlichkeit sind für uns keine Versprechen, sondern Voraussetzung.
Leistungen
Vom Markteintritt bis zum Rechtsstreit: Wir beraten deutsche Unternehmen in allen rechtlichen Fragen ihres US-Geschäfts – mit US-Anwälten hier in München.
US Business Law
Markteintritt, Verträge & Vertrieb in den USA
Corporate & Transactions
US-Gesellschaften, M&A & Venture Capital
Intellectual Property
Patente, Marken, Lizenzen & IP-Strategie
Litigation & Dispute Resolution
US-Prozesse, Vertrags- & IP-Streitigkeiten
Technology, Defense & Innovation
Software, Deep Tech, Rüstung & Government Contracting
Was ist Ihre Herausforderung?
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben in den USA – wir antworten mit einer konkreten ersten Einschätzung.
Branchen
Jede Branche bringt eigene Fragen mit in die USA. Wir sprechen die Sprache Ihrer Branche – von Software bis Maschinenbau, von Zulassung bis Exportkontrolle.
Technologie
Sie planen den Markteintritt in die USA, verhandeln einen Vertrag mit einem US-Kunden oder sprechen mit einem US-Investor? Deutsche Technologieunternehmen stehen dabei vor Fragen zu IP-Schutz, Datenschutz-Schnittstellen und US-Vertragsrecht, die sich vom deutschen Rahmen deutlich unterscheiden.
Wir begleiten Sie von der rechtlichen Struktur des Markteintritts über die Verhandlung von US-Verträgen bis zum Schutz Ihrer Technologie und Ihrer Daten im US-Markt.
Software
SaaS-Verträge nach US-Recht, Lizenzmodelle für den US-Markt, Open-Source-Fragen, Haftungsklauseln beim US-Vertrieb: Software- und SaaS-Anbieter brauchen Verträge, die in den USA halten – nicht nur in Deutschland.
Wir gestalten und prüfen Ihre SaaS- und Lizenzverträge, klären Open-Source-Lizenzketten und begrenzen Haftungsrisiken beim Aufbau Ihrer US-Vertriebsstruktur.
Rüstung & Verteidigung
Europäische Verteidigungsinvestitionen bringen deutsche Zulieferer und Systemhäuser näher an den US-Markt heran – als Vertragspartner amerikanischer Behörden, als Teil von Lieferketten mit US-Primes oder als Ziel von US-Beteiligungen.
Wir beraten zu Government Contracting mit US-Behörden, zur ITAR- und EAR-Exportkontrolle, zu CFIUS-Prüfungen bei Beteiligungen und zu Teaming Agreements mit US-Primes.
Medizintechnik
Ihr Medizinprodukt soll in den USA vertrieben werden, ein amerikanischer Distributor steht bereit, oder es gibt erste Anfragen aus dem US-Markt – und damit stellt sich die Frage nach Verträgen, Haftung und der Schnittstelle zur FDA-Regulatorik.
Wir gestalten Distributionsverträge mit US-Partnern, ordnen die US-Produkthaftung ein und begleiten die IP-Strategie für Ihr Medizinprodukt – die FDA-Zulassung selbst bleibt Aufgabe spezialisierter Regulatory-Berater.
Industrie & Maschinenbau
Eine Maschine geht in die USA, ein amerikanischer Händler soll Ihre Anlagen vertreiben, oder Sie planen einen eigenen Standort in den USA – für viele deutsche Industrie- und Maschinenbauunternehmen gehört der US-Markt längst zum Alltag.
Wir ordnen Export und Zölle rechtlich ein, begrenzen die US-Produkthaftung, gestalten Vertriebs- und Händlerverträge und passen Ihre Gewährleistung an das US-Recht an.
Sichern & verteidigen.
Immer zu 100%.
Insights
Erfindungsmeldungen aus den USA
Auswirkungen von Lizenzzahlungen auf abzuführende Zölle beim Import von Gütern in die USA
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