Wir beraten deutsche Unternehmen in allen rechtlichen Fragen ihres US-Geschäfts – vom Markteintritt und der passenden Struktur über Verträge nach US-Recht und den Schutz von Technologie bis zum Streitfall. Fünf Bereiche bündeln unsere Arbeit.
Ob Markteintritt, Vertrag, Gesellschaftsgründung oder Streitfall: Im Erstgespräch klären wir, wo Ihr Vorhaben rechtlich steht und welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind. Sie sprechen dabei direkt mit unseren US-Anwälten in München – und wo es der Fall erfordert, ziehen wir unsere Kollegen in New York, Boston oder San Francisco hinzu.