Marke USA anmelden, Patente schützen

Intellectual Property mit US-Anwälten in München

Eine Marke USA anzumelden oder ein US-Patent durchzusetzen folgt anderen Regeln als in Deutschland: Im US-Recht gilt first-to-file, doch first-to-file ist nicht überall first-to-market, und Lizenzverträge nach US-Recht brauchen eine andere Handschrift als deutsche Standardverträge. Diese Unterschiede entscheiden über den Wert Ihres Portfolios im US-Markt.

Wir beraten deutsche Unternehmen beim Aufbau und der Durchsetzung ihres IP-Schutzes in den USA. Die Beratung erfolgt durch unsere US-Anwälte in München – bei Bedarf gemeinsam mit unseren Kollegen in New York, Boston und San Francisco.

Challenges

Das US-Patentverfahren unterscheidet sich in Fristen, Beweislast und Verfahrensschritten vom deutschen und europäischen Verfahren: Wer eine Office Action – einen Zurückweisungsbescheid im Prüfungsverfahren – nicht fristgerecht beantwortet, riskiert den Verlust der Anmeldung.

Beim US-Markenschutz zählt zusätzlich die Nutzung: Eine Anmeldung beim USPTO schützt nicht automatisch vor einem Widerspruch vor dem TTAB oder vor einer stärkeren, früher genutzten Marke.

Solutions

Wir begleiten Anmeldung und Verteidigung Ihres US-Patents durch das gesamte Prüfungsverfahren – von der Erstanmeldung bis zur fristgerechten Reaktion auf jede Office Action.

Ihre US-Marke prüfen wir vorab auf Kollisionen, begleiten die Anmeldung beim USPTO und vertreten Sie im Widerspruchsverfahren vor dem TTAB – abgestimmt auf Ihre deutsche Markenstrategie.

Sprechen wir über Ihren IP-Schutz in den USA.

Ob Patentanmeldung, Markenschutz oder Lizenzvertrag: Im Erstgespräch klären wir, wo Ihr IP-Schutz im US-Markt heute steht und welche Schritte als Nächstes anstehen. Sie sprechen dabei direkt mit unseren US-Anwälten in München – und wo es der Fall erfordert, ziehen wir unsere Kollegen in New York, Boston oder San Francisco hinzu.

Our Services

Vier Bausteine für Ihren IP-Schutz im US-Markt – von der Patentanmeldung über Markenschutz und Lizenzverträge bis zur IP-Strategie für Ihr Portfolio. Alle vier folgen demselben Prinzip: Schutzrechte und Verträge, die im US-Recht tragen und mit Ihrer deutschen IP-Strategie zusammenpassen.

US-Patentanmeldung: Verfahren und Office Actions

Eine US-Patentanmeldung durchläuft beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) ein Prüfungsverfahren, das sich in Ablauf und Beweislogik vom deutschen und europäischen Verfahren unterscheidet: Der Prüfer erhebt Einwände über eine Office Action – einen Zurückweisungsbescheid, der Neuheit, erfinderische Tätigkeit oder Formerfordernisse betreffen kann und auf den innerhalb einer gesetzten Frist reagiert werden muss. Wer die Frist versäumt, verliert die Anmeldung oder muss sie mit zusätzlichen Gebühren wiederbeleben. Auch die Offenbarungspflichten gegenüber dem USPTO unterscheiden sich von den europäischen Vorgaben.

Wir begleiten die Anmeldung von der Ausarbeitung der Ansprüche bis zur Erteilung und reagieren fristgerecht auf jede Office Action. Läuft eine Verletzung Ihres US-Patents oder ein Einspruchsverfahren, vertreten wir Ihre Position mit Blick auf das gesamte Portfolio.

Markenanmeldung USA: USPTO und TTAB

Anders als im deutschen Markenrecht genügt im US-System die Anmeldung beim USPTO allein oft nicht: Neben dem first-to-file-Prinzip verlangt das US-Recht für die endgültige Eintragung häufig einen Nutzungsnachweis, sodass eine früher genutzte, aber nicht angemeldete Marke die eigene Anmeldung ins Wanken bringen kann. Vor der Anmeldung prüfen wir deshalb, ob kollidierende US-Marken bestehen. Wird gegen Ihre Anmeldung Widerspruch eingelegt, entscheidet darüber das Trademark Trial and Appeal Board (TTAB) – ein eigenes Verfahren mit eigenen Fristen und Beweisregeln, das sich vom Widerspruchsverfahren vor dem DPMA deutlich unterscheidet.

Wir melden Ihre Marke beim USPTO an, prüfen vorab auf Kollisionen und vertreten Sie im Widerspruchsverfahren vor dem TTAB. Dabei stimmen wir die US-Marke mit Ihrer deutschen und internationalen Markenstrategie ab.

Lizenzverträge und IP-Übertragung nach US-Recht

Lizenzmodelle nach US-Recht regeln Haftung, Kündigung und Gewährleistung anders als deutsche Standardverträge: Haftungsbegrenzungen, Kündigungsrechte und Gewährleistungsausschlüsse folgen im US-Vertragsrecht eigenen Grundsätzen, und ein unbedacht übernommenes deutsches Vertragsmuster verschiebt Risiken oft zulasten des Lizenzgebers. Auch die Übertragung von IP-Rechten – das Assignment – muss nach US-Recht bestimmte Formerfordernisse erfüllen, damit sie gegenüber Dritten und vor US-Gerichten Bestand hat.

Wir gestalten Lizenzverträge und Assignments, die Ihr geistiges Eigentum im US-Geschäft absichern statt es zu verwässern – von der Lizenzgebühr über Kündigungsrechte bis zur Gewährleistung. Bestehende deutsche Verträge prüfen wir auf ihre Tragfähigkeit im US-Recht.

IP-Strategie und Freedom-to-Operate für den US-Markt

Patent, Marke und Lizenz entfalten ihren Wert erst im Zusammenspiel mit Ihrer Geschäftsstrategie: Ein Portfolio, das in Deutschland trägt, kann im US-Markt Lücken haben, etwa wenn Wettbewerber ähnliche Schutzrechte früher angemeldet haben. Vor einem Markteintritt oder einer Produkteinführung in den USA prüfen wir deshalb mit einem Freedom-to-Operate-Gutachten, ob Ihr Vorhaben bestehende US-Schutzrechte Dritter verletzt.

Wir entwickeln eine IP-Strategie, die auf Ihr konkretes US-Geschäftsmodell zugeschnitten ist – nicht auf ein Standardportfolio. Das Freedom-to-Operate-Gutachten erstellen wir rechtzeitig vor Markteintritt, damit Sie mit Klarheit über bestehende Risiken entscheiden.

Frequently Asked Questions

Eine Office Action ist ein Zurückweisungsbescheid des USPTO im Prüfungsverfahren Ihrer Patentanmeldung, der Einwände etwa zu Neuheit oder erfinderischer Tätigkeit enthält. Sie muss innerhalb einer gesetzten Frist beantwortet werden, sonst gilt die Anmeldung als aufgegeben. Wir prüfen die Einwände und erarbeiten die fristgerechte Erwiderung.

Das US-System folgt zwar dem first-to-file-Prinzip, verlangt für die endgültige Eintragung aber häufig zusätzlich einen Nutzungsnachweis. Eine frühere Nutzung durch einen Dritten kann Ihre Anmeldung deshalb auch dann gefährden, wenn Sie zuerst angemeldet haben. Wir prüfen das vor der Anmeldung.

Ein Freedom-to-Operate-Gutachten prüft, ob Ihr Produkt oder Vorhaben bestehende US-Patente oder -Marken Dritter verletzt, bevor Sie in den Markt eintreten oder ein Produkt einführen. So erkennen Sie Risiken frühzeitig und können Ihre Markteinführung entsprechend planen. Wir erstellen das Gutachten mit Blick auf Ihr konkretes Geschäftsmodell.