US-Recht für Rüstung und Verteidigung
Exportkontrolle, CFIUS und Government Contracts mit US-Anwälten in München
Europäische Verteidigungsinvestitionen bringen derzeit auch deutsche Zulieferer, Systemhäuser und Technologieunternehmen näher an den US-Markt – als Vertragspartner amerikanischer Behörden, als Teil von Lieferketten mit US-Primes oder als Ziel von US-Beteiligungen. Damit rücken Exportkontrolle, Sicherheitsüberprüfungen und US-Vergaberecht in den Fokus, die für deutsche Unternehmen bislang oft Neuland waren.
Wir beraten zu diesen Schnittstellen zwischen deutschem und US-Recht – mit US-Anwälten in München, die diese Materie aus der Praxis kennen. Bei Bedarf ziehen wir unsere Kollegen in New York, Boston und San Francisco hinzu.
Challenges
Sobald US-Technologie, US-Komponenten oder bestimmte Verteidigungsgüter in Ihren Produkten stecken, greifen die US-Exportkontrollregime ITAR und EAR – oft auch für Unternehmen außerhalb der USA. Wer das übersieht, riskiert Verstöße, die schwer wiegen.
Verträge mit US-Behörden folgen einem eigenen Vergaberecht, und eine Beteiligung durch oder in ein US-Unternehmen kann eine CFIUS-Prüfung auslösen – beides oft ohne vorherige Erfahrung im Haus.
Solutions
Wir ordnen ein, ob und wie ITAR und EAR für Ihre Produkte und Lieferketten greifen, und begleiten den Aufbau der notwendigen Compliance-Struktur.
Bei Verträgen mit US-Behörden und bei CFIUS-relevanten Beteiligungen begleiten wir die Einordnung und die Vorbereitung des Verfahrens – von der ersten Einschätzung bis zur laufenden Betreuung.
Sprechen wir über Ihr US-Engagement.
Ob Exportkontrolle, Government Contracting, CFIUS-Prüfung oder Teaming Agreement: Im Erstgespräch klären wir, welche US-Anforderungen für Ihr Unternehmen konkret greifen und welche Schritte in welcher Reihenfolge anstehen. Sie sprechen dabei direkt mit unseren US-Anwälten in München – und wo es der Fall erfordert, ziehen wir unsere Kollegen in New York, Boston oder San Francisco hinzu.
Our Services
Vier Bausteine für Ihr US-Engagement in der Rüstungs- und Verteidigungsindustrie – von Exportkontrolle über Government Contracting und CFIUS-Prüfungen bis zur Kooperation mit US-Systemhäusern. Alle vier folgen demselben Prinzip: Strukturen und Verträge, die die US-Anforderungen einhalten und Ihr Geschäft nicht ausbremsen.
ITAR- und EAR-Exportkontrolle einhalten
Sobald US-Technologie, US-Ursprungskomponenten oder bestimmte Verteidigungsgüter in Ihren Produkten stecken, greifen die US-Exportkontrollregime International Traffic in Arms Regulations (ITAR) und Export Administration Regulations (EAR) – oft auch für Lieferungen und Endverwendungen außerhalb der USA. Für den Rüstungsexport aus deutscher Fertigung mit US-Bezug sind diese beiden Regelwerke die zentralen Bezugspunkte. Welche Regeln greifen, hängt von Ursprung, Klassifizierung und Endverwendung im Einzelfall ab, nicht vom Sitz Ihres Unternehmens.
Wir ordnen ein, welche Regeln für Ihre Produkte und Lieferketten gelten, und unterstützen beim Aufbau von ITAR- und EAR-Compliance-Strukturen, die zu Ihrer Unternehmensgröße und Ihrem Lieferkettenrisiko passen – von der Schulung der Mitarbeitenden bis zur Dokumentation.
Government Contracts nach FAR und DFARS gestalten
Verträge mit US-Behörden und dem Verteidigungsministerium (DoD) folgen einem eigenen Vergaberecht: der Federal Acquisition Regulation (FAR) und, für Verteidigungsaufträge, dem Defense Federal Acquisition Regulation Supplement (DFARS). Beide Regelwerke bringen spezifische Vertragsklauseln, Melde- und Dokumentationspflichten mit sich, die deutsche Unternehmen aus dem eigenen Vergaberecht meist nicht kennen – ob sie direkt oder über einen US-Partner an den Vertrag herankommen.
Wir ordnen ein, was Government Contracting in den USA für Ihr Unternehmen konkret bedeutet, und begleiten die Vertragsgestaltung nach FAR und DFARS – von der Angebotsphase bis zur laufenden Vertragserfüllung.
CFIUS-Prüfungen bei Beteiligungen begleiten
Beteiligt sich ein US-Investor an Ihrem Unternehmen, oder investieren Sie selbst in ein US-Unternehmen mit sicherheitsrelevanter Technologie, kann eine Prüfung durch das Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) erforderlich werden. Ob eine Meldung notwendig ist, hängt von der Art der Technologie, der Kontrollstruktur der Transaktion und dem Herkunftsland des Investors ab – nicht von der Größe des Geschäfts.
Wir begleiten die Einschätzung, ob eine CFIUS-Meldung erforderlich ist, und die Vorbereitung des Verfahrens – von der ersten Risikoeinschätzung bis zur Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
Teaming Agreements mit US-Primes gestalten
Kooperationen mit großen US-Systemhäusern (Primes) laufen häufig über Teaming Agreements – Verträge mit einer eigenen Logik zwischen Wettbewerb und Zusammenarbeit, in denen Rollenverteilung, Exklusivität und die Aufteilung von IP-Rechten geregelt werden. Wer diese Vereinbarungen nach deutschem Vertragsverständnis liest, übersieht leicht, wie viel Verhandlungsspielraum in den einzelnen Klauseln steckt.
Wir prüfen und verhandeln Teaming Agreements mit US-Primes, damit Rollen, Haftung und IP-Rechte für Ihr Unternehmen klar geregelt sind – vor Unterschrift und während der Zusammenarbeit.
Frequently Asked Questions
Ja, das ist möglich – ITAR und EAR knüpfen nicht am Unternehmenssitz an, sondern am Ursprung der Technologie, an US-Komponenten oder an der Endverwendung. Wir ordnen anhand Ihrer Produkte und Lieferketten ein, ob und in welchem Umfang die Regime greifen.
Nicht bei jeder Beteiligung, aber bei sicherheitsrelevanter Technologie und bestimmten Kontrollstrukturen wird eine Prüfung häufig erforderlich. Wir begleiten die Einschätzung, ob eine Meldung notwendig ist, und bereiten das Verfahren vor, wenn es dazu kommt.
Ein Teaming Agreement regelt die Zusammenarbeit mit einem US-Prime für ein konkretes Vergabeverfahren, oft mit Exklusivitätsbindung und eigener IP-Logik zwischen den Parteien. Deutsche Vertragsmuster bilden diese Struktur meist nicht ab. Wir prüfen und verhandeln diese Vereinbarungen, damit Rollen und Rechte für Ihr Unternehmen klar geregelt sind.