US-Rechtsstreit als deutsches Unternehmen
Litigation & Dispute Resolution mit US-Anwälten in München
Eine Klage aus den USA, ein streitiger Liefervertrag mit US-Bezug oder ein Patentverfahren vor einem US-Gericht: Trifft ein US-Rechtsstreit ein deutsches Unternehmen, zählt vor allem eines – die Situation schnell richtig einzuordnen, denn Fristen und Verfahrensregeln unterscheiden sich grundlegend vom deutschen Zivilprozess.
Wir vertreten deutsche Unternehmen in US-bezogenen Streitfragen, mit direktem Zugriff auf unser Litigation-Team in den USA – bei Bedarf gemeinsam mit unseren Kollegen in New York, Boston und San Francisco.
Challenges
Der erste Schritt nach Zustellung einer US-Klage entscheidet oft mehr als der zehnte: Fristen, Zuständigkeiten und Reaktionspflichten im US-Zivilprozess unterscheiden sich grundlegend vom deutschen Verfahren, und ein verpasster Termin kann zum Versäumnisurteil führen.
Streitigkeiten aus Liefer-, Vertriebs- oder Kooperationsverträgen mit US-Bezug bringen zudem die Discovery mit sich – ein Beweiserhebungsverfahren mit eigener, oft aufwendiger Fristenlogik.
Solutions
Wir ordnen die Situation nach Zustellung einer US-Klage zügig ein und legen mit Ihnen Fristen, Zuständigkeit und die nächsten Schritte fest.
In der Discovery vertreten wir Ihre Position mit dem nötigen Verständnis für die US-Fristenlogik und stimmen die Beweiserhebung eng mit Ihrer deutschen Dokumentation ab.
Sprechen wir über Ihren US-Rechtsstreit.
Ob Klage aus den USA, ein streitiger Liefervertrag oder ein Patentverfahren: Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Situation ein und klären, welche Schritte in welcher Reihenfolge anstehen. Sie sprechen dabei direkt mit unseren US-Anwälten in München – und wo es der Fall erfordert, ziehen wir unser Litigation-Team in New York, Boston oder San Francisco hinzu.
Our Services
Vier Bausteine für Ihre Verteidigung in US-bezogenen Rechtsstreitigkeiten – von den ersten Schritten nach Klagezustellung über Commercial Litigation und Patentstreitigkeiten bis zu Settlement und Schiedsverfahren. Alle vier folgen demselben Prinzip: Ihre Position im US-Verfahren vertreten, ohne den Blick auf Ihre deutsche Situation zu verlieren.
Klage aus den USA: die ersten Schritte
Nach Zustellung einer Klage aus den USA laufen Fristen, die sich von deutschen Verfahrensregeln grundlegend unterscheiden: Wer nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert – häufig deutlich kürzer bemessen als im deutschen Zivilprozess –, riskiert ein Versäumnisurteil. Auch die Frage der Zuständigkeit ist im US-Recht eigenständig zu prüfen: Nicht jedes US-Gericht, vor dem eine Klage eingereicht wird, ist tatsächlich zuständig, und diese Einrede muss zum richtigen Zeitpunkt erhoben werden.
Wir prüfen Zustellung, Fristen und Zuständigkeit unmittelbar nach Eingang einer US-Klage und legen mit Ihnen die weiteren Schritte fest. Bei Bedarf koordinieren wir die Verteidigung mit unserem Litigation-Team in den USA.
Commercial Litigation: Streit aus US-Verträgen
Streitigkeiten aus Liefer-, Vertriebs- oder Kooperationsverträgen mit US-Bezug folgen eigenen Verfahrensregeln, die sich vom deutschen Zivilprozess deutlich unterscheiden: Zentral ist die Discovery – ein Beweiserhebungsverfahren, in dem beide Parteien Dokumente, Zeugenaussagen und weitere Beweismittel offenlegen müssen, mit einer eigenen, oft engen Fristenlogik. Wer die Anforderungen der Discovery unterschätzt, riskiert Sanktionen oder Nachteile im weiteren Verfahren.
Wir vertreten Ihre Position in Commercial-Litigation-Verfahren mit dem nötigen Verständnis für beide Rechtssysteme und begleiten Sie durch die Discovery. Parallel laufende deutsche Verfahren stimmen wir mit dem US-Prozess ab.
Patent- und Markenverletzungen vor US-Gerichten und der ITC
Verletzungsverfahren wegen Patent- oder Markenverletzung folgen vor US-Gerichten eigenen Beweisregeln und einer eigenen Fristenlogik. Bei Importstreitigkeiten kommt eine weitere Besonderheit hinzu: Die International Trade Commission (ITC) kann in Verfahren nach Section 337 die Einfuhr verletzender Produkte in die USA untersagen – ein Verfahren, das deutlich schneller läuft als ein klassischer Gerichtsprozess und eigene taktische Überlegungen erfordert.
Wir vertreten Sie in Patent- und Markenverletzungsverfahren vor US-Gerichten ebenso wie in ITC-Verfahren nach Section 337. Dabei stimmen wir die Verteidigung mit Ihrer bestehenden IP-Strategie und Ihrem deutschen Portfolio ab.
Settlement und Schiedsverfahren als Alternative zum Gerichtsprozess
Nicht jeder US-Rechtsstreit gehört vor Gericht: Eine außergerichtliche Einigung – ein Settlement – beendet einen Streit häufig schneller und mit mehr Kontrolle über das Ergebnis als ein Urteil. Auch ein Schiedsverfahren kann eine Alternative sein, etwa wenn der zugrundeliegende Vertrag eine Schiedsklausel enthält oder Vertraulichkeit im Vordergrund steht; anders als ein Gerichtsurteil bleibt ein Schiedsspruch dabei in der Regel nicht öffentlich.
Wir prüfen, ob Verhandlung, Settlement oder Schiedsverfahren zu Ihrer Situation passt, und führen die Verhandlungen für Sie. Lässt sich der Streit nicht außergerichtlich lösen, vertreten wir Sie weiter im Gerichtsverfahren.
Frequently Asked Questions
Zunächst zählt, Zustellung, Frist und die Zuständigkeit des Gerichts zu prüfen, denn die Reaktionsfristen im US-Zivilprozess sind oft deutlich kürzer als im deutschen Verfahren. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Versäumnisurteil. Wir ordnen die Klage zügig ein und legen mit Ihnen die nächsten Schritte fest.
Discovery ist das US-amerikanische Beweiserhebungsverfahren, in dem beide Parteien Dokumente, Zeugenaussagen und weitere Beweismittel offenlegen müssen. Es folgt einer eigenen, oft engen Fristenlogik, die es im deutschen Zivilprozess in dieser Form nicht gibt. Wir begleiten Sie durch die Discovery und stimmen sie mit Ihrer deutschen Dokumentation ab.
Ein Settlement bietet sich an, wenn beide Seiten an einer schnellen, planbaren Lösung interessiert sind, ein Schiedsverfahren etwa dann, wenn der Vertrag eine Schiedsklausel enthält oder Vertraulichkeit wichtig ist. Welche Option zu Ihrer Situation passt, hängt vom Streitgegenstand und Ihren Zielen ab. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.