Market Entry in the U.S.
Rechtssicher planen mit US-Anwu00e4lten in Mu00fcnchen
Ein Markteintritt in den USA wirft rechtliche Fragen auf, die fru00fch beantwortet werden sollten: die Wahl der Vertriebsstruktur, die Gestaltung der Vertru00e4ge nach US-Recht und die passende rechtliche Struktur fu00fcr das US-Geschu00e4ft. Entscheidungen in diesen Punkten lassen sich spu00e4ter nur mit Aufwand korrigieren.
Wir beraten deutsche Unternehmen bei der rechtlichen Vorbereitung und Umsetzung ihres US-Markteintritts. Die Beratung erfolgt durch unsere US-Anwu00e4lte in Mu00fcnchen u2013 bei Bedarf gemeinsam mit unseren Kollegen in New York, Boston und San Francisco.
Challenges
US-Vertru00e4ge folgen anderen Prinzipien als deutsche: Sie regeln abschlieu00dfend, was gilt u2013 was nicht im Vertrag steht, existiert nicht. Wer mit deutschem Vertragsverstu00e4ndnis verhandelt, u00fcbernimmt Risiken, die im Text stehen, aber nicht auffallen.
Zwischen deutschem Unternehmen und US-Gegenseite stehen hu00e4ufig mehrere Berater, Zeitzonen und u00dcbersetzungen. Abstimmungen dauern, und die Verantwortung fu00fcr das Ergebnis verteilt sich auf viele Schultern.
Lu00f6sungen
Wir gestalten und pru00fcfen Ihre Vertru00e4ge unmittelbar nach US-Recht u2013 und erklu00e4ren die Unterschiede zum deutschen Recht dort, wo sie wirtschaftlich relevant werden.
Sie arbeiten direkt mit unseren US-Anwu00e4lten in Mu00fcnchen. Wo es der Fall erfordert, ziehen wir unsere Kollegen in New York, Boston oder San Francisco hinzu u2013 die Verantwortung bleibt bei uns, an einer Stelle.
Sprechen wir u00fcber Ihr US-Vorhaben.
Ob Markteintritt, Vertriebsaufbau oder ein konkreter Vertrag mit einem US-Partner: Im Erstgespru00e4ch klu00e4ren wir, wo Ihr Vorhaben rechtlich steht und welche Schritte als Nu00e4chstes sinnvoll sind. Sie sprechen dabei direkt mit unseren US-Anwu00e4lten in Mu00fcnchen u2013 und wo es der Fall erfordert, ziehen wir unsere Kollegen in New York, Boston oder San Francisco hinzu.
Our Services
Vier Bausteine fu00fcr Ihren rechtssicheren Markteintritt in die USA u2013 von der Strategie- und Strukturentscheidung u00fcber Vertragsgestaltung und Vertriebsaufbau bis zum Commercial Agreement. Alle vier folgen demselben Prinzip: Entscheidungen nach US-Recht treffen, bevor sie teuer korrigiert werden mu00fcssen.
Markteintritt USA u2013 Strategie und Struktur
Fu00fcr den Eintritt in den US-Markt kommen unterschiedliche Wege in Betracht: der Direktvertrieb aus Deutschland, die Zusammenarbeit mit einem Distributor oder die Gru00fcndung einer eigenen Gesellschaft in den USA. Jede dieser Optionen wirkt sich unterschiedlich auf die Haftung aus, kann eine eigene Steuerpflicht in den USA begru00fcnden (Stichwort Nexus) und beeinflusst, wie die Rechte an geistigem Eigentum zugeordnet werden. Welche Variante im konkreten Fall tru00e4gt, hu00e4ngt vom Geschu00e4ftsmodell, vom geplanten Vertriebsvolumen und von der angestrebten Marktpru00e4senz ab.
Wir ordnen die genannten Optionen fu00fcr Ihren konkreten Fall ein und entwickeln daraus eine Empfehlung fu00fcr die passende Struktur. Bei Bedarf stimmen wir uns dazu mit Ihren Steuerberatern ab, damit gesellschafts- und steuerrechtliche Fragen zusammen betrachtet werden, und begleiten anschlieu00dfend die Umsetzung u2013 von der Gru00fcndung oder Vertragsanbahnung bis zur laufenden Betreuung der gewu00e4hlten Struktur.
Drafting Contracts Under U.S. Law
Vertru00e4ge nach US-Recht regeln den Vertragsinhalt abschlieu00dfend u2013 anders als im deutschen Recht gibt es keinen Ru00fcckgriff auf gesetzliche Auffangregelungen, wie sie das BGB kennt. Klauseln zu Indemnification, Limitation of Liability, Warranties sowie zu Governing Law und Venue entscheiden deshalb unmittelbar u00fcber das wirtschaftliche Risiko eines Vertrags. Eine AGB-Kontrolle, wie sie im deutschen Recht u00fcblich ist, existiert im US-Recht in dieser Form nicht, sodass jede Klausel fu00fcr sich verhandelt und gepru00fcft werden muss.
Wir gestalten, pru00fcfen und verhandeln Vertru00e4ge unmittelbar nach US-Recht, statt deutsche Vertragsmuster zu u00fcbersetzen. Wo Abweichungen zum deutschen Verstu00e4ndnis wirtschaftlich relevant werden, erklu00e4ren wir sie Ihnen konkret, damit Sie die Tragweite einzelner Klauseln vor Vertragsschluss einschu00e4tzen ku00f6nnen.
Establishing Sales Structures
Beim Aufbau einer Vertriebsstruktur in den USA steht die Wahl zwischen einem Distributor, einem Sales Agent oder einer eigenen Vertriebsgesellschaft am Anfang, und jede dieser Formen verteilt Absatzrisiko, Preisgestaltung und Kundenbeziehung unterschiedlich. Einzelne Bundesstaaten schu00fctzen Vertriebspartner zusu00e4tzlich durch eigene Dealer- und Franchise-Gesetze, die eine Ku00fcndigung an bestimmte Gru00fcnde binden oder eine Exklusivitu00e4t auch gegen den Vertragswortlaut absichern ku00f6nnen. Territorien- und Ku00fcndigungsregeln richten sich zunu00e4chst nach dem Vertrag, stehen aber unter dem Vorbehalt dieser bundesstaatlichen Schutzvorschriften, die je nach Bundesstaat unterschiedlich streng ausfallen.
Wir strukturieren Ihren Vertrieb so, dass ein spu00e4terer Wechsel des Vertriebspartners oder ein Wachstum der Struktur mu00f6glich bleibt, und pru00fcfen dazu vorab, welche Dealer- oder Franchise-Gesetze im jeweiligen Bundesstaat greifen. Ku00fcndigungs-, Exklusivitu00e4ts- und Territorialregeln sichern wir nach dem Recht der mau00dfgeblichen Bundesstaaten ab, damit Ihre Struktur auch bei einem Wechsel des Vertriebspartners rechtssicher bleibt.
Commercial Agreements
Liefer-, Lizenz- und Kooperationsvertru00e4ge mit US-Partnern unterliegen dem Uniform Commercial Code (UCC) und der Vertragspraxis des jeweiligen Bundesstaats. Gewu00e4hrleistung und Haftungsausschlu00fcsse (Warranties und Disclaimers) sowie die Verteilung der Haftung zwischen den Parteien weichen deutlich vom deutschen Kaufrecht ab: Der UCC kennt eigene stillschweigende Gewu00e4hrleistungen, etwa zur Handelsu00fcblichkeit der Ware, die vertraglich nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam ausgeschlossen werden ku00f6nnen. Eine wu00f6rtliche u00dcbertragung deutscher Vertragsmuster fu00e4ngt diese Unterschiede nicht auf.
Wir gestalten und verhandeln diese Vertru00e4ge, bei Bedarf gemeinsam mit unseren Kollegen in New York, Boston oder San Francisco, und achten dabei besonders darauf, dass die vereinbarten Regelungen im Streitfall auch fu00fcr Sie durchsetzbar sind u2013 etwa bei der Wahl von Gerichtsstand, anwendbarem Recht und Streitbeilegungsmechanismen.
Hu00e4ufige Fragen
Das hu00e4ngt weniger von der Gru00f6u00dfe als vom Geschu00e4ftsmodell ab u2013 schon ein einzelner US-Vertriebsvertrag kann eine saubere rechtliche Grundlage rechtfertigen.
Nicht zwingend; ob eine Struktur vor Ort sinnvoll ist, klu00e4ren wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
Wir pru00fcfen, was u00fcbertragbar ist, gestalten aber die fu00fcr US-Recht relevanten Punkte neu.