Verlässliche Zusammenarbeit für deutsche und europäische Kanzleien
Sie suchen einen US-Partner, dem Sie die amerikanischen Patentanmeldungen Ihrer Mandanten anvertrauen können?
Pearl Cohen unterstützt Patentanwalts- und Rechtsanwaltskanzleien bei US-Nachanmeldungen, dem Eintritt in die US-nationale Phase und der weiteren Patent Prosecution. Auch bei ergänzenden US-Rechtsfragen stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung und binden die jeweils zuständigen Kollegen ein.
Sie korrespondieren direkt mit unserem Münchner Büro – auf Deutsch und zu deutschen Geschäftszeiten. Unsere beim USPTO zugelassenen Patentvertreter übernehmen die Vertretung im US-Verfahren.
Wie unterstützt Pearl Cohen unsere Kanzlei als US-Auslandsvertreter?
Pearl Cohen verbindet die Vertretung vor dem USPTO mit einer deutschsprachigen Schnittstelle in München. Ihre Kanzlei erhält Unterstützung bei Einreichungen, Prüfungsbescheiden und strategischen Fragen des US-Patentverfahrens. Leistungsumfang, Zuständigkeiten und Kosten stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Als betreuende Kanzlei kennen Sie die Technologie, die Schutzrechtsstrategie und die Erwartungen Ihres Mandanten. Unsere Aufgabe ist es, diese Vorgaben in das US-Verfahren einzubringen und Sie bei US-spezifischen Entscheidungen zu unterstützen.
Wir vereinbaren mit Ihnen, wie Berichte, Empfehlungen, Weisungen und Freigaben organisiert werden. Eine direkte Einbindung des Mandanten erfolgt nach dem mit Ihrer Kanzlei abgestimmten Kommunikationsmodell.
Sie bestimmen mit uns, welche Unterstützung Sie benötigen: eine Einreichung auf Grundlage Ihrer Vorgaben, eine ergänzende Prüfung der Unterlagen oder eine weitergehende Begleitung der US-Prosecution.
Wir übernehmen die Vorbereitung und Einreichung auf Grundlage Ihrer Unterlagen. Dazu gehören die Prüfung der US-Formalitäten, die Abstimmung erforderlicher Dokumente und die Umsetzung des vereinbarten Anmeldewegs.
Den Umfang einer inhaltlichen Prüfung und möglicher Anpassungen der Patentansprüche legen wir gemeinsam fest.
Ob einzelne Nachanmeldung oder langfristige Zusammenarbeit: Wir besprechen mit Ihnen die gewünschten Leistungen, Kommunikationswege und Konditionen.
Wir analysieren Office Actions und bereiten Empfehlungen vor, die Sie für Ihre Mandantenberatung verwenden können.
Je nach Auftrag erarbeiten wir Argumentationen und Anspruchsänderungen, prüfen Ihre Antwortentwürfe oder setzen Ihre Weisungen in eine für das USPTO geeignete Erwiderung um.
Wenn ein Gespräch mit dem US-Prüfer sinnvoll erscheint, besprechen wir Ziel und Vorgehensweise mit Ihnen. Ebenso unterstützen wir bei der Bewertung weiterer Verfahrensoptionen, etwa fortgesetzter Prüfung oder geeigneter Folgeanmeldungen.
Unsere Empfehlungen berücksichtigen den angestrebten Schutzumfang, die internationale Patentfamilie und die wirtschaftlichen Ziele des Mandanten.
Im Umfeld einer Anmeldung können Fragen zur Rechtsinhaberschaft, zu Übertragungen, Lizenzen oder zur Durchsetzung von Schutzrechten entstehen. Wir klären mit Ihnen den Beratungsbedarf und koordinieren die Bearbeitung innerhalb von Pearl Cohen.
Eine belastbare Kosteninformation erleichtert Ihnen die eigene Beratung und Angebotserstellung. Deshalb setzen wir auf eine faire, nachvollziehbare Preisstruktur mit klar beschriebenem Leistungsumfang.
Wir weisen Honorare, amtliche Gebühren und gegebenenfalls weitere Kosten getrennt aus. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen können wir die Konditionen und Abläufe für die Zusammenarbeit gemeinsam festlegen.
Zeichnet sich zusätzlicher Aufwand ab, erläutern wir dessen Anlass und Umfang. So können Sie die weitere Bearbeitung mit Ihrem Mandanten abstimmen.
US-Verfahren erfordern bereits genug fachliche Abstimmung. Die Zusammenarbeit mit dem Auslandsvertreter sollte sich einfach in Ihren Kanzleialltag einfügen.
Unser Münchner Büro bietet Ihnen einen direkten Ansprechpartner in Ihrer Zeitzone. Technische Rückfragen, strategische Überlegungen und Kostenfragen können Sie auf Deutsch klären. Die englischsprachige Verfahrenskommunikation übernehmen wir.
Partner · STEM Practice Group
Ihr Ansprechpartner in München
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Ihr Ansprechpartner in München
Sie korrespondieren direkt mit unserem Münchner Büro – auf Deutsch und zu deutschen Geschäftszeiten. Unsere beim USPTO zugelassenen Patentvertreter übernehmen die Vertretung im US-Verfahren.
Ob einzelne Nachanmeldung oder langfristige Zusammenarbeit: Wir besprechen mit Ihnen die gewünschten Leistungen, Kommunikationswege und Konditionen.
Ja. Wir stimmen die Kommunikationswege mit Ihnen ab. Berichte und Rückfragen können an Ihre Kanzlei gerichtet werden, sodass Sie die zentrale Schnittstelle zum Mandanten bleiben.
Ja. Die Zusammenarbeit kann sich auf ein einzelnes Verfahren oder auf eine laufende Betreuung mehrerer US-Anmeldungen beziehen.
Ja. Wir vereinbaren den Prüfungs- und Bearbeitungsumfang. Wenn wir US-spezifischen Anpassungsbedarf erkennen, weisen wir Sie darauf hin und stimmen das Vorgehen mit Ihnen ab.
Bitte übermitteln Sie uns die konkrete Frist und die verfügbaren Unterlagen so früh wie möglich. Wir prüfen kurzfristig, ob und unter welchen Voraussetzungen wir den Auftrag übernehmen können.
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