US-Patent-Nachanmeldungen mit direktem Ansprechpartner in München
Sie haben Ihre Erfindung bereits zum Patent angemeldet – beispielsweise beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt. Jetzt möchten Sie auch auf dem US-Markt Patentschutz erreichen.
Pearl Cohen unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei diesem nächsten Schritt. Wir prüfen die vorhandenen Unterlagen, bereiten die US-Nachanmeldung vor und übernehmen die Vertretung vor dem United States Patent and Trademark Office (USPTO).
Ihr direkter Ansprechpartner sitzt in unserem Münchner Büro. Sie besprechen technische Fragen, das weitere Vorgehen und die Kosten mit uns auf Deutsch.
Schützt eine deutsche oder europäische Patentanmeldung meine Erfindung auch in den USA?
Eine deutsche oder europäische Patentanmeldung schafft noch keinen Patentschutz in den USA. Dafür ist ein gesondertes US-Verfahren erforderlich. Je nach Ausgangslage kommt eine direkte US-Nachanmeldung unter Inanspruchnahme der Priorität oder der Eintritt in die US-nationale Phase einer PCT-Anmeldung infrage. Pearl Cohen begleitet Sie bei der Auswahl und Umsetzung des passenden Weges. [1][2]
Bei einer US-Nachanmeldung stellen sich praktische Fragen: Welche Frist gilt? Können die bisherigen Unterlagen verwendet werden? Welche Anpassungen sind sinnvoll? Und wer übernimmt die Kommunikation mit dem amerikanischen Patentamt?
Wir klären diese Punkte mit Ihnen und koordinieren die erforderlichen Schritte. Sie können uns unmittelbar beauftragen. Wenn bereits eine Patentanwaltskanzlei Ihre deutsche oder europäische Anmeldung betreut, stimmen wir die Zusammenarbeit auf Wunsch mit ihr ab.
Wir sichten Ihre Erstanmeldung, die Prioritätsdaten und gegebenenfalls vorhandene PCT-Unterlagen. Auf dieser Grundlage bestimmen wir den geeigneten Weg für die USA und die einzuhaltenden Fristen.
Für technische Erfindungen beträgt die reguläre Prioritätsfrist grundsätzlich zwölf Monate ab der maßgeblichen Erstanmeldung. Bei einer rechtzeitig eingereichten PCT-Anmeldung liegt die Frist für den Eintritt in die US-nationale Phase grundsätzlich bei 30 Monaten ab dem Prioritätsdatum. Welche Frist für Ihren Fall gilt, prüfen wir anhand der konkreten Unterlagen. [1][2]
Kontaktieren Sie unser Münchner Büro. Wir besprechen mit Ihnen den geeigneten Anmeldeweg, die benötigten Unterlagen und den Kostenrahmen.
Wir prüfen Beschreibung, Patentansprüche und Zeichnungen aus Sicht der US-Praxis. Erforderliche englischsprachige Fassungen und formale Unterlagen bereiten wir vor oder koordinieren deren Erstellung.
Dabei berücksichtigen wir, dass Änderungen und Ergänzungen Auswirkungen auf den beanspruchten Prioritätsschutz haben können.
Unsere beim USPTO zugelassenen Patentvertreter reichen die Anmeldung ein und übernehmen die Verfahrenskorrespondenz. Wir kümmern uns um die erforderlichen Formalitäten und erläutern Ihnen, welche Angaben, Unterschriften oder Entscheidungen wir von Ihnen benötigen.
Unsere Unterstützung setzt sich nach der Einreichung fort. Wir erklären Prüfungsbescheide, bewerten die Einwände des Prüfers und stimmen die Antwortstrategie mit Ihnen ab.
Sie erhalten verständliche Empfehlungen zum möglichen Schutzumfang und zu den nächsten Schritten.
Sie erreichen Ihren Ansprechpartner in Deutschland und können Ihre Fragen zu deutschen Geschäftszeiten besprechen. Die Abstimmung erfolgt auf Deutsch; die erforderliche englischsprachige Kommunikation mit dem USPTO übernehmen wir.
Für uns gehört zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, dass Sie den Stand Ihrer Anmeldung verstehen und Entscheidungen auf nachvollziehbarer Grundlage treffen können.
Vor der Beauftragung besprechen wir den Leistungsumfang und die voraussichtlichen Kosten. Wir unterscheiden zwischen unseren Honoraren, amtlichen Gebühren und gegebenenfalls erforderlichen Übersetzungen oder weiteren Fremdleistungen.
Auch die möglichen Kosten des anschließenden Prüfungsverfahrens beziehen wir in die Planung ein. Zusätzliche Maßnahmen erläutern wir mit ihrem Zweck und dem erwarteten Aufwand. So behalten Sie Ihr Budget im Blick.
Partner · STEM Practice Group
Ihr Ansprechpartner in München
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Kontaktieren Sie unser Münchner Büro. Wir besprechen mit Ihnen den geeigneten Anmeldeweg, die benötigten Unterlagen und den Kostenrahmen.
Ihr direkter Ansprechpartner sitzt in unserem Münchner Büro. Sie besprechen technische Fragen, das weitere Vorgehen und die Kosten mit uns auf Deutsch.
Nein. Die US-Nachanmeldung kann bereits auf Grundlage der früheren Anmeldung erfolgen. Entscheidend sind insbesondere die Prioritätsvoraussetzungen und Fristen – nicht die vorherige Erteilung.
Ja. Wir arbeiten unmittelbar mit Unternehmen und Privatpersonen zusammen. Eine Zusammenarbeit über Ihre bisherige Patentanwaltskanzlei ist ebenfalls möglich.
Das prüfen wir im Einzelfall. Eine sprachliche Übersetzung allein berücksichtigt nicht immer die Besonderheiten der US-Praxis. Sinnvolle Anpassungen besprechen wir mit Ihnen.
Hilfreich sind die Anmeldenummer, das Anmeldedatum, die vollständigen Anmeldeunterlagen und gegebenenfalls PCT-Dokumente. Teilen Sie uns auch bekannte Fristen und den bisherigen Verfahrensstand mit.
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