US-Patentanmeldungen für Unternehmen und Privatpersonen
Sie haben eine technische Erfindung entwickelt und möchten den Patentschutz von Anfang an auf die USA ausrichten?
Pearl Cohen unterstützt Sie bei der Ausarbeitung und Einreichung Ihrer US-Erstanmeldung. Wir besprechen Ihre Erfindung mit Ihnen, erstellen die für die USA bestimmten Anmeldeunterlagen und kümmern uns um die erforderlichen Formalitäten sowie die Vertretung vor dem USPTO.
Ihr deutschsprachiger Ansprechpartner sitzt in München. Sie können uns direkt oder über Ihre deutsche Patentanwaltskanzlei beauftragen.
Kann ich meine Erfindung erstmals direkt in den USA anmelden?
Eine vorherige deutsche oder europäische Patentanmeldung ist keine allgemeine Voraussetzung für eine US-Patentanmeldung. Unternehmen und Privatpersonen können ihre Erfindung grundsätzlich erstmals in den USA anmelden lassen. Vor der Einreichung sind mögliche Vorgaben zur Auslandsanmeldung im jeweiligen Herkunftsland zu prüfen. Pearl Cohen begleitet die Vorbereitung und übernimmt die erforderliche Vertretung vor dem USPTO. [1][2]
Eine gute Patentanmeldung beginnt mit dem Verständnis Ihrer Erfindung. Welche technische Aufgabe löst sie? Welche Merkmale unterscheiden sie von bekannten Lösungen? Welche Varianten und Weiterentwicklungen sollen berücksichtigt werden?
Wir erarbeiten diese Punkte gemeinsam mit Ihnen. Dabei beziehen wir ein, wie Sie die Technologie nutzen möchten und welche Bedeutung der US-Markt für Ihr Unternehmen oder Ihr Vorhaben hat.
Sie müssen Ihre Erfindung nicht bereits in fertiger Patentsprache beschreiben. Technische Unterlagen, Zeichnungen und ein gemeinsames Gespräch bilden den Ausgangspunkt für die Ausarbeitung.
Wir sichten Ihre Unterlagen und klären den Entwicklungsstand, bekannte Veröffentlichungen und den geplanten Zeitablauf. Gemeinsam bestimmen wir, welcher Anmeldeweg zu Ihrem Vorhaben passt.
Wenn auch Schutz außerhalb der USA geplant ist, berücksichtigen wir dies bereits bei der ersten Anmeldung.
Besprechen Sie Ihre Technologie und Ihre Ziele mit unserem Münchner Büro. Wir erläutern den möglichen Anmeldeweg, die benötigten Unterlagen und den Kostenrahmen.
Wir erstellen die englischsprachige Beschreibung und – je nach Anmeldungsart – die Patentansprüche sowie die weiteren erforderlichen Unterlagen. Benötigte Zeichnungen stimmen wir mit Ihnen ab.
Die technische Abstimmung erfolgt auf Deutsch. Vor der Einreichung erläutern wir Ihnen die wesentlichen Inhalte und holen Ihre Freigabe ein.
Wir klären die Angaben zu Anmeldern und Erfindern und bereiten die erforderlichen Formulare und Erklärungen vor. Auch Fragen zur Zuordnung der Rechte und zu möglichen Gebührenermäßigungen beziehen wir ein, soweit sie für die Anmeldung relevant sind.
Unsere beim USPTO zugelassenen Patentvertreter übernehmen die Einreichung und die weitere Verfahrenskorrespondenz.
Bei einer regulären US-Anmeldung begleiten wir das anschließende Prüfungsverfahren. Wir erläutern Prüfungsbescheide, empfehlen geeignete Antworten und besprechen die Auswirkungen möglicher Änderungen.
Beginnt Ihre Strategie mit einer Provisional Application, planen wir mit Ihnen rechtzeitig die erforderlichen Folgeschritte.
Sie können Pearl Cohen unmittelbar beauftragen und sämtliche technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragen direkt mit unserem Münchner Team besprechen.
Wenn Sie bereits von einer deutschen Patentanwaltskanzlei betreut werden, arbeiten wir gerne mit ihr zusammen. Wir stimmen die Aufgabenverteilung und Kommunikation so ab, dass sie zu Ihrer bestehenden Betreuung passen.
Vor Beginn der Ausarbeitung besprechen wir, welche Leistungen Sie benötigen und welcher Kostenrahmen dafür vorgesehen ist.
Dabei unterscheiden wir zwischen der Erstellung der Anmeldung, der Einreichung, amtlichen Gebühren und möglichen zusätzlichen Leistungen. Auch die späteren Kosten des Prüfungsverfahrens erläutern wir, soweit sie zu diesem Zeitpunkt abschätzbar sind.
Der weitere Aufwand hängt von der Prüfung durch das USPTO ab. Wir halten Sie über anstehende Entscheidungen und deren voraussichtliche Kosten informiert. So können Sie die Investition in Ihren Patentschutz schrittweise steuern.
Eine Erstanmeldung erfordert einen offenen Austausch über Ihre Technologie. Wir legen deshalb Wert auf persönliche Betreuung, verständliche Erklärungen und klare Absprachen.
Ihr Ansprechpartner in München begleitet die Zusammenarbeit auf Deutsch. Sie wissen, an wen Sie sich wenden können und welcher Schritt als Nächstes ansteht.
Partner · STEM Practice Group
Ihr Ansprechpartner in München
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Ihr Ansprechpartner in München
Besprechen Sie Ihre Technologie und Ihre Ziele mit unserem Münchner Büro. Wir erläutern den möglichen Anmeldeweg, die benötigten Unterlagen und den Kostenrahmen.
Sie können uns direkt oder über Ihre deutsche Patentanwaltskanzlei beauftragen.
Ja. Wir unterstützen sowohl Unternehmen als auch einzelne Erfinder. Gemeinsam klären wir, wer als Anmelder auftreten soll und welche Unterlagen benötigt werden.
Eine Provisional Application kann für ausreichend offenbarte Inhalte einen frühen Anmeldetag sichern. Sie wird nicht materiell auf Patentfähigkeit geprüft und führt allein nicht zur Patenterteilung. Um ihren Anmeldetag in Anspruch zu nehmen, ist grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten eine geeignete Folgeanmeldung erforderlich.
Eine Nonprovisional Application ist eine reguläre Anmeldung, die das US-Prüfungsverfahren durchlaufen kann. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation ab. [3]
Nicht unbedingt. Auch eine Provisional muss die Erfindung ausreichend offenbaren, damit spätere Ansprüche wirksam auf ihren Anmeldetag zurückgreifen können. Die Qualität der technischen Beschreibung ist deshalb wesentlich. [3]
Eine allgemeine Pflicht dazu besteht nicht für jede Erfindung. Besondere Vorschriften können jedoch eine Auslandsanmeldung beschränken. In Deutschland betrifft § 52 PatG beispielsweise Anmeldungen, die ein Staatsgeheimnis enthalten. Bei anderen Herkunftsländern können andere Vorgaben gelten. [2]
Der Aufwand für die Ausarbeitung und Einreichung lässt sich vorab eingrenzen. Der Verlauf der amtlichen Prüfung und eine spätere Erteilung stehen zu Beginn jedoch nicht fest. Wir bieten Ihnen eine transparente Planung der einzelnen Leistungen und Verfahrensschritte.
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